Händler und Kunden sind gegenseitig aufeinander angewiesen.
Der Händler weil er von Kunden lebt, der Kunde weil er ohne den Händler
bestimmte Waren nicht erhält.
Der
Händler wäre ohne seine Kundschaft selbst kein Händler mehr, sondern selbst
Verbraucher.
Der
Kunde müsste alle benötigten Waren selbst produzieren oder beim Hersteller
besorgen.
Wie kann der Kunde den Verkaufspreis mitbestimmen?
Die
Preiskalkulation setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen.
Zum
Einen Wäre natürlich der Einkauf der Ware mit Nebenkosten wie Versand und
Versicherung. Lager-, Strom-, Heiz-,
und
Personalkosten. Fortgeführt von Verwaltungs-, und Anlagekosten. Aber auch
Verpackungs-, Versand-, und Versicherungskosten. Nicht zu vergessen ist da noch
die Steuer. Nur um einige der anfallenden Kosten zu erwähnen.
Der
Händler ist bemüht alle Kosten so gering wie möglich zu halten um dem Kunden ein
gutes und faires Angebot unterbreiten
zu
können. Hierzu kann der Kunde einiges beitragen.
Kosten die vom Kundeneingespart werden können um so angebotenen Verkaufspreise
niedrig zu halten:
-
Verzicht auf Beratung (spart Personalkosten)
-
keine Rückgabe von einwandfreien Waren (spart Versand-, Personal-, Lagerkosten,
aber auch Wertverlust)
-
Kein Diebstahl an Waren oder anderen Einrichtungsgegenständen (muss zu 100% auf
andere Waren kalkuliert werden)
Oft gehört - selbst bezahlt
Ich bin Kunde König! - Sicherlich haben Sie als Kunde hiermit recht, der
Handel lebt vom Kunden. Doch vergessen Sie nicht: Alles was der Handel an
Beratung oder sonstigen Leistungen angeblich "kostenlos" zur Verfügung stellt,
das bezahlt "Kunde König" selbst.
Zoo-Partner bietet Kunden die auf Zusatzleistungen verzichten, wie z. B.
Beratung einen sehr fairen Preis, hier ist der Kunde auch König.
Aber
bitte, lieber Kunde, vergiss nicht, dass Beratung oder sonstige Leistungen auch
Kosten verursachen die bezahlt werden müssen.
Zoo-Partner hat daher eine Kostenpflichtige Hotline eingeführt, so dass auf
Wunsch diese Zusatzleistungen "gekauft" werden können.
Kunden die diese Beratung nicht benötigen, profitieren von einem knapp
kalkulierten Verkaufspreis - hierdurch werden Zoo-Partner-Kunden zu wahren
Königen, die nicht zu tief in Ihre Schatzkiste greifen müssen.
*Kunden, die sich Ware zusenden lassen, um diese anzusehen und/oder
auszuprobieren,
erlangen einen geldwerten Vorteil durch Einsparung der Fahrtkosten in ein
entsprechendes
Fachgeschäft, so wie auch durch Einsparung von Zeit hierfür. Dieser Vorteil kann
klar nach § 346 BGB als "Nutzen" angesehen werden, der nicht mehr herausgegeben
werden kann.
Für die Bereitstellung dieser Artikel (Einkauf, Bereitstellung, Prüfung nach
Rücksendung)
erhebt Zoo-Partner eine Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 Euro je Fachbereich
aus dem
Artikel zurückgesendet werden. Es obliegt dem Kunden niedrigere eingesparte
Kosten hierfür zu belegen.
Auch wenn ein Widerrufsrecht dem Verbraucherschutz dienen soll, so wird dieses
permanent durch findige
Kunden ausgenutzt, indem Waren bestellt werden, die "nur mal angeschaut" oder
"nur mal kurz gebraucht" werden.
der Gesetzgeber hat hierzu die dem Handel entstandenen Kosten nicht
berücksichtigt und vergessen dass auch diese
der Verbraucher durch pauschale Kalkulation in den Verkaufspreis bezahlt.
Zoo-Partner möchte faire Kunden die
ordnungsgemäß Ihre Waren bestellen und bezahlen nicht durch so genannte
"pauschale Nebenkosten" bestrafen.
Zoo-Partner kalkuliert in die ausgewiesenen Verkaufspreise keine Kosten für
Rücksendungen ein. Diese trägt
nach BGB entweder Zoo-Partner oder der Kunde entsprechende dem Warenwert.
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